Die Indikation für eine stationäre psychosomatische Behandlung erfolgt in der Regel vor dem Hintergrund beruflicher oder privater Probleme, die Krankheitssymptome ausgelöst oder Symptome chronischer Erkrankungen verstärkt haben.
Krankheitsbedingt ist es zu Beeinträchtigungen der beruflichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Integration gekommen, die eine stationäre psychosomatische Behandlung notwendig machen.
Vor stationärer Aufnahme in unserer Klinik muss eine schriftliche Kostenzusage des jeweiligen Kostenträgers vorliegen.
In der Parkland-Klinik Bad Wildungen werden stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SBG V) und andere Sozialträger durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie über unser Aufnahmebüro.
Entlassmanagement
Im Reha-Bereich der Parkland-Klinik kommt das Entlassmanagement nach §40 Abs. 2 Satz 6 und §41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit §39 Abs. 1a SGB V für Rehabilitanden der gesetzlichen Krankenversicherung zur Anwendung.