Nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie bei fast allen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung, den so genannten Eigenanteil leisten.
Pro Tag Ihres stationären Aufenthalts müssen Sie 10 € hinzuzahlen. Die Dauer der Zuzahlung ist auf längstens 28 Kalendertage (Akut) bzw. 42 Kalendertage (Reha) innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt.
Bitte beachten Sie:
Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen an die Krankenkasse werden angerechnet.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht...
Bei weiteren Fragen steht unsere Aufnahmeabteilung gern zur Verfügung.