Kostenträger einer Reha-Maßnahme sind:
Zulassungen
In der Parkland-Klinik Bad Wildungen werden stationäre Reha-Maßnahmen für Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) und andere Sozialträger durchgeführt. Außerdem werden Krankenhausbehandlungen nach § 4, Abs. 5 der Musterkrankenversicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung durchgeführt. Die Klinik ist beihilfefähig nach §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung.