Am Anfang einer Reha-Maßnahme in der Parkland-Klinik Bad Wildungen steht das Gespräch mit ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder einem sonstigen behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten. Von ihm/ihr erhalten Sie eine medizinische Verordnung.
Grundsätzlich können Sie die Rehabilitation auf eigene Kosten durchführen. Aber in fast allen Fällen besteht ein Anspruch darauf, die Kosten ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Dazu ist ein Antrag einzureichen, den Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten.
Anspruch auf Kostenerstattung haben:
Ob Sie eine Zuzahlung leisten müssen, können Sie bei Ihrer Renten- oder Krankenversicherung erfragen.
Das Recht auf Reha
Durch die Sozialversicherungspflicht hat laut Sozialgesetzbuch I, § 4 jeder das Recht auf die Kostenübernahme einer medizinisch begründeten Rehabilitationsmaßnahme.
Ziel einer rehabilitativen Maßnahme ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wenn Sie als Patient im erwerbstätigen Alter sind, wollen wir Sie dabei unterstützen, dass Sie nach einer Krankheit oder Verletzung Ihren Beruf wieder aufnehmen können.
Sind Sie bereits im Ruhestand, möchten wir Ihre Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine Reha-Maßnahme in der m&i-Parklandklinik Bad Wildungen fördern.