Uns liegen die folgenden Ermächtigungen/Anerkennungen vor:
Die Ermächtigung zur Weiterbildung Facharzt:in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie liegt für den Zeitraum von 3 Jahren vor.
Die Weiterbildung erfolgt wahlweise mit tiefenpsychologischem oder verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt.
Die Ermächtigung zur Weiterbildung Facharzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie liegt für den Zeitraum von 1 Jahr vor.
Die Ermächtigung zur Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin liegt in vollem Umfang vor.
Die Ermächtigung zur Weiterbildung Zusatzbezeichnung Psychotherapie (3 Jahre) liegt in vollem Umfang vor in Kooperation mit der Ärztlich Psychotherapeutischen Weiterbildungsgemeinschaft Kassel (ÄPWK).
Diplom-Psycholog:innen und Psycholog:innen M. Sc. können in der Parkland-Klinik im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut:in geforderten 1800 Stunden praktische Tätigkeit absolvieren.
Die Klinik ist anerkannt als:
Die Weiterbildung erfolgt wahlweise mit tiefenpsychologischem oder verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt.
Diplom-Psycholog:innen, Psycholog:innen M. Sc., Diplom-(Sozial-)Pädagog:innen und (Sozial-)Pädagog:innen M. Sc. können in der Parkland-Klinik im Rahmen der Ausbildung zum Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeut:in 1200 der geforderten 1800 Stunden praktische Tätigkeit absolvieren.
Die Klinik ist anerkannt als:
Die Weiterbildung erfolgt wahlweise mit tiefenpsychologischem oder verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt.
Eine komplette Übersicht der Weiterbildungsbefugnisse aller Kliniken der Klinikgruppe Enzensberg finden Sie auf
www.enzensberg.de/karriere/weiterbildungsbefugnisse/.