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Aufnahmemodalitäten

In der Parkland-Klinik werden stationäre Reha-Maßnahmen für Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) und andere Sozialträger durchgeführt. Außerdem werden Krankenhausbehandlungen nach § 4, Abs. 5 der Musterkrankenversicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung durchgeführt. Die Klinik ist beihilfefähig nach §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung.

Vor stationärer Aufnahme in unsere Klinik muss eine schriftliche Kostenzusage des jeweiligen Kostenträgers vorliegen.

Um das Krankheitsbild besser einschätzen und die gezielte Zuweisung auf eine speziali-
sierte Station vornehmen zu können, benötigen wir vor der Aufnahme einen ausführlichen ärztlichen oder therapeutischen Befundbericht. Weitere Krankenunterlagen sollten zur stationären Aufnahme mitgebracht werden. Bei bestimmten Krankheitsbildern und auch
auf Wunsch werden ambulante Vorgespräche geführt.

Bei Fragen zur Kostenregelung und zu Vorgesprächen erhalten Sie Informationen über unser Aufnahme-Büro: Telefon 0 56 21 / 7 06 - 7 06

Kostenfreies Service-Telefon 08 00 - 0 18 91 27

Aufnahme vorne: Frau Nowak, Frau Beyer
hinten: Frau Kleinicke, Frau Maiweg-Dehnert, Frau Bourgeois

Sie erreichen uns:

Montag bis Donnerstag 7:30 bis 17:30 Uhr
Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr

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Ihr Weg zur Reha
Am Anfang einer Reha-Maßnahme in der Parkland-Klinik steht ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin. Von ihm/ihr erhalten Sie eine medizinische Verordnung.
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Letzte Änderung: 31.03.2010 / 11:16 Uhr
Ausgedruckt am 07.09.2010 / 21:23