Aufnahmemodalitäten
In der Parkland-Klinik werden stationäre Reha-Maßnahmen für Rentenversicherungsträger, gesetzliche
Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) und andere Sozialträger durchgeführt. Außerdem
werden Krankenhausbehandlungen nach § 4, Abs. 5 der Musterkrankenversicherungsbedingungen der
privaten Krankenversicherung durchgeführt. Die Klinik ist beihilfefähig nach §§ 6 und 7 der
Beihilfeverordnung.
Vor stationärer Aufnahme in unsere Klinik muss eine schriftliche Kostenzusage des jeweiligen
Kostenträgers vorliegen.
Um das Krankheitsbild besser einschätzen und die gezielte Zuweisung auf eine speziali-
sierte
Station vornehmen zu können, benötigen wir vor der Aufnahme einen ausführlichen ärztlichen oder
therapeutischen Befundbericht. Weitere Krankenunterlagen sollten zur stationären Aufnahme
mitgebracht werden. Bei bestimmten Krankheitsbildern und auch
auf Wunsch werden ambulante
Vorgespräche geführt.
Bei Fragen zur Kostenregelung und zu Vorgesprächen erhalten Sie Informationen über unser
Aufnahme-Büro: Telefon 0 56 21 / 7 06 - 7 06
Kostenfreies Service-Telefon 08 00 - 0 18 91
27
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 17:30 Uhr
Freitag 7:30 bis 16:00 Uhr
