Akut-Psychosomatische Krankenhausbehandlung
Im Januar 2009 wurde in der Parkland-Klinik eine Krankenhausabteilung zur Behandlung von Patienten
mit akuten psychosomatischen Krankheitsbildern eingerichtet. Die Abteilung umfaßt 15 Akutbetten und
ist aufgenommen in den Landeskrankenhausplan. Sie ist personell und organisatorisch klar abgegrenzt
von den Rehabilitationsabteilungen der Parkland-Klinik. Inhaltlich nutzen wir natürlich die über
20-jährige medizinische Erfahrung und fachliche Qualifikation im Bereich der Psychosomatischen
Medizin. Die vorhandene therapeutische Infrastruktur im Spektrum der Spezialtherapien ermöglicht
ein breites indikationsspezifisches Behandlungsangebot.
Die Einrichtung einer
Krankenhausabteilung erfolgte nach mehrjährigem Bemühen der Parkland-Klinik bei offensichtlicher
Unterversorgung psychosomatischer Patienten in der Akutmedizin. Auf der Grundlage eines Gutachtens
zur Strukturanalyse und Bedarfsermittlung in Hessen vom März 2005 wurden schließlich
psychosomatische Krankenhausabteilungen etabliert und die Parkland-Klinik in die Versorgung
Nordhessens eingebunden. Entsprechend erfolgen auch Aufnahmen zur Akutbehandlung bevorzugt aus
dieser Region.
Bei Bedarf werden konsiliarisch miteinbezogen die internistische
Oberärztin, der Orthopäde und die psychosomatischen Oberärzte entsprechend ihrem
Behandlungsschwerpunkt (Essstörungen, Adipositas, Psychotraumatologie, Alterspsychosomatik).
Aufgenommen werden Patienten aus dem Gesamtspektrum des Indikationsgebietes Psychosomatische
Medizin. Es muss eine körperliche Symptomatik vorliegen, deren Ursache nicht organmedizinisch
bedingt ist, sogenannte Somatisierungsstörungen oder auch somatoforme Störungen. Diese können sich
äußern in Form von diffusen Schmerzen, häufig wechselnden körperlichen Symptomen, Beschwerden im
Bereich des Herzens, der Atmung, des Verdauungstrakts und Kopfschmerzen. Auch ausgeprägte
Magersucht und Ess-/Brechsucht sowie psychisch überlagerte körperliche Erkrankungen kommen zur
stationären Aufnahme. Häufig treten diese Beschwerden im Zusammenhang mit einer Depression oder
Angsterkrankung auf.
Eine psychosomatische Krankenhausbehandlung ist erforderlich bei
Vorliegen eines akuten Krankheitsbildes. Die Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung müssen
ausgeschöpft sein oder im Rahmen einer ambulanten Behandlung ist eine Krisenintervention
erforderlich geworden. Eine stationäre Rehabiliationsbehandlung wäre angemessen bei Vorliegen einer
chronischen Erkrankung, bzw. zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der beruflichen
Leistungsfähigkeit. Keine Aufnahmemöglichkeit besteht bei Patienten mit psychiatrischen
Erkrankungen, Suchterkrankungen, hirnorganischen Abbauprozessen und bei akuter Suizidalität. Diese
Kriterien sind zu berücksichtigen bei der Indikationsstellung für eine psychosomatische
Krankenhausbehandlung. Neben dem Formular "Verordnung von Krankenhausbehandlung" ist für
die stationäre Aufnahme ein Begleitschreiben eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder eines behandelnden Psychologen/in erforderlich, in
dem das aktuelle Krankheitsbild, der bisherige Krankheitsverlauf, bisher erfolgte Behandlungen und
die Notwendigkeit einer psychosomatischen Krankenhausbehandlung dargestellt wird. Die stationäre
Aufnahme erfolgt dann nach Inidikationsprüfung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen.