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Akut-Psychosomatische Krankenhausbehandlung

Im Januar 2009 wurde in der Parkland-Klinik eine Krankenhausabteilung zur Behandlung von Patienten mit akuten psychosomatischen Krankheitsbildern eingerichtet. Die Abteilung umfaßt 15 Akutbetten und ist aufgenommen in den Landeskrankenhausplan. Sie ist personell und organisatorisch klar abgegrenzt von den Rehabilitationsabteilungen der Parkland-Klinik. Inhaltlich nutzen wir natürlich die über 20-jährige medizinische Erfahrung und fachliche Qualifikation im Bereich der Psychosomatischen Medizin. Die vorhandene therapeutische Infrastruktur im Spektrum der Spezialtherapien ermöglicht ein breites indikationsspezifisches Behandlungsangebot.

Die Einrichtung einer Krankenhausabteilung erfolgte nach mehrjährigem Bemühen der Parkland-Klinik bei offensichtlicher Unterversorgung psychosomatischer Patienten in der Akutmedizin. Auf der Grundlage eines Gutachtens zur Strukturanalyse und Bedarfsermittlung in Hessen vom März 2005 wurden schließlich psychosomatische Krankenhausabteilungen etabliert und die Parkland-Klinik in die Versorgung Nordhessens eingebunden. Entsprechend erfolgen auch Aufnahmen zur Akutbehandlung bevorzugt aus dieser Region.


Bei Bedarf werden konsiliarisch miteinbezogen die internistische Oberärztin, der Orthopäde und die psychosomatischen Oberärzte entsprechend ihrem Behandlungsschwerpunkt (Essstörungen, Adipositas, Psychotraumatologie, Alterspsychosomatik).
Aufgenommen werden Patienten aus dem Gesamtspektrum des Indikationsgebietes Psychosomatische Medizin. Es muss eine körperliche Symptomatik vorliegen, deren Ursache nicht organmedizinisch bedingt ist, sogenannte Somatisierungsstörungen oder auch somatoforme Störungen. Diese können sich äußern in Form von diffusen Schmerzen, häufig wechselnden körperlichen Symptomen, Beschwerden im Bereich des Herzens, der Atmung, des Verdauungstrakts und Kopfschmerzen. Auch ausgeprägte Magersucht und Ess-/Brechsucht sowie psychisch überlagerte körperliche Erkrankungen kommen zur stationären Aufnahme. Häufig treten diese Beschwerden im Zusammenhang mit einer Depression oder Angsterkrankung auf.

Eine psychosomatische Krankenhausbehandlung ist erforderlich bei Vorliegen eines akuten Krankheitsbildes. Die Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung müssen ausgeschöpft sein oder im Rahmen einer ambulanten Behandlung ist eine Krisenintervention erforderlich geworden. Eine stationäre Rehabiliationsbehandlung wäre angemessen bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung, bzw. zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Keine Aufnahmemöglichkeit besteht bei Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, hirnorganischen Abbauprozessen und bei akuter Suizidalität. Diese Kriterien sind zu berücksichtigen bei der Indikationsstellung für eine psychosomatische Krankenhausbehandlung. Neben dem Formular "Verordnung von Krankenhausbehandlung" ist für die stationäre Aufnahme ein Begleitschreiben eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder eines behandelnden Psychologen/in erforderlich, in dem das aktuelle Krankheitsbild, der bisherige Krankheitsverlauf, bisher erfolgte Behandlungen und die Notwendigkeit einer psychosomatischen Krankenhausbehandlung dargestellt wird. Die stationäre Aufnahme erfolgt dann nach Inidikationsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.


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Letzte Änderung: 15.05.2009 / 10:18 Uhr
Ausgedruckt am 07.09.2010 / 21:47